Das Gelände

Hier geht’s zum Steinmocker Rock Open-Air
Die Anreise ist am Freitag, 22.08.2025, ab 12 Uhr möglich.
Die Spielregeln (Hausordnung)
Besucherinnen und Besucher werden nachfolgend als Besucher zusammengefasst. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes wird die folgende Hausordnung akzeptiert. Die Nichteinhaltung der Hausordnung und das Begehen von Straftaten können zum Ausschluss vom Festival führen.
1. EINLASS, EINLASSKONTROLLE, VERBOTENE GEGENSTÄNDE
1.1 Altersbegrenzung
Muttizettel werden bei uns ab 16 Jahren akzeptiert. Unter 16 muss eine Erziehungsberechtiger als Begleitperson fungieren.
Kinder sind bei uns auf dem Festival herzlich willkommen und bis unter 14 Jahre ist der Eintritt frei. Beachtet jedoch, dass ein Festival kein geeigneter Platz für Kinder ist. Nehmt Eure Aufsichtspflicht ernst und denkt an den Gehörschutz für die Kleinen!
Auf dem gesamten Festivalgelände gilt das Jugendschutzgesetz und somit die gesetzlich vorgeschriebenen Altersbeschränkungen. Wir als Veranstalter haben keine gesonderten Jugendschutzregelungen.
Jeder, der Alkohol bestellt (an der Bar oder am Ausschank), der nicht alt genug ist, wird sofort des Geländes verwiesen und kein erneuter Einlass zugelassen. Jeder der anderen Alkohol beschafft oder bestellt, die nicht alt genug sind, wird ebenfalls des Geländes verwiesen. Auch der Jugendliche,
der sich den Alkohol hat besorgen lassen, wird des Geländes verwiesen! In beiden Fällen wird auch kein erneuter Eintritt zugelassen.
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren
Wenn Du unter 14 Jahren alt bist, darfst Du Dich auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen nicht ohne eine erziehungsberechtigte Person aufhalten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist an Jugendliche unter 14 Jahren verboten, ebenso der Konsum!
Jugendliche unter 16 Jahren
Wenn Du zwischen 14 und 16 Jahren alt bist, darfst Du Dich auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person zeitlich uneingeschränkt aufhalten. Bist Du ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person unterwegs, darfst Du Dich nach 22:00 Uhr nicht mehr auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen aufhalten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist an Jugendliche unter 16 Jahren verboten, ebenso der Konsum!
Jugendliche über 16 Jahren
Wenn Du zwischen 16 und 18 Jahren alt bist, darfst Du Dich auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person zeitlich uneingeschränkt aufhalten. Bist Du ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person unterwegs, darfst Du Dich nach 24:00 Uhr nicht mehr auf dem Festivalgelände und den Campingplätzen aufhalten. Die Abgabe von alkoholischen Getränke, wie Bier, Wein oder Sekt, ist an Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren erlaubt. Die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ist laut Jugendschutzgesetz verboten, ebenso der Konsum!
Übernachten auf den Campingplätzen
Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Festivalgelände übernachten.
Übertragung des Erziehungsauftrages
Muttizettel werden bei uns ab dem vollendeten 16. Lebensjahr akzeptiert und müssen vor Ort immer mitgeführt werden. Wenn einer Person der Erziehungsauftrag für ein Kind übertragen wird, muss diese volljährig sein. Dieser Schritt sollte nur bei verantwortungsvollen Personen geschehen, die dieser anspruchsvollen Aufgabe gewachsen sind. Die Verantwortung hinsichtlich der Aufsichtspflicht und des Haftungsrechts bleibt trotz Übertragung weiterhin bei den Eltern! Alle weiteren Informationen zum Jugendschutz unter www.bmfsfj.de oder www.jugendschutz-aktiv.de
1.2 Einlasskontrolle
Einlass nur mit gültigem Lichtbildausweis!
Beim Einlass zur Veranstaltung erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Kleidungs- und Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gästen den Einlass zum Gelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von Gegenständen gem. Ziff. 1.4, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht, sowie eine offensichtlich rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit ohne Anspruch auf Erstattung.
1.3 Anweisungen
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
1.4 Verbotene Gegenstände
Es ist untersagt, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne) sowie sonstige gefährliche Gegenstände aufs Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Die Mitnahme von Glas- und Kunststoffflaschen, Tetrapaks, Kanistern und Dosen auf das Festivalgelände ist nicht gestattet.
2. HAUSRECHT und VERHALTENSREGELN
2.1 Hausrecht
Das Hausrecht der Veranstaltung wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
2.2 Verhaltensregeln
Besuchern ist es untersagt, auf der Veranstaltung:
- Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
- auf Theken, DJ-Pult, Bauten, Dekoelemente oder ähnliches zu klettern,
- außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
- bauliche Anlagen, Wände, Schilder, Sachen etc. zu entfernen, bemalen, besprühen oder beschmutzen,
- Feuer zu entfachen, egal ob auf dem Park-, Festival- oder Campinggelände,
- ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben,
- Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind,
- die Toiletten verunreinigt zu hinterlassen,
- illegale Drogen zu konsumieren oder zu verbreiten.
Für etwaige Vergehen wird eine angemessene Schadenssumme veranschlagt.
2.3 Konsequenzen bei Verstößen
Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 1.3 und 1.4 verstoßen oder verstoßen haben, wird der Veranstalter vom Veranstaltungsort verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher bei einer Veranstaltung Straftaten (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.), wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen. Sämtliche Straftaten werden des Weiteren sofort zur Anzeige gebracht. Wer schuldhaft gegen diese Hausordnung verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
2.4 Einlassverweigerung
Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit ohne Anspruch auf Erstattung.
2.5 Diskriminierung und Belästigung
Rassistische, sexistische, homophobe und andere Belästigungen werden nicht geduldet. Im Gegenteil sind alle Gäste dazu aufgerufen, bei Grenzüberschreitungen direkt zu intervenieren und die unerwünschten Gäste bei den Securities anzuzeigen.
2.6 Diebstahlschutz
Um Diebstähle zu vermeiden, schließt eure Wertsachen ein oder tragt sie bei euch. Achtet auf euer Zeug sowie auf die Sachen anderer. Wann immer ihr Hilfe braucht, wendet euch an die Securities, die Bar oder den Eingang.
3. GESUNDHEITSBEEINTRÄCHTIGUNG DURCH LAUTSTÄRKE
Dem Besucher ist bewusst, dass auf einem Festival eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der beschallten Flächen dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Musikperformance keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz im Zuschauerraum zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
4. RECHT AM EIGENEN BILD, URHEBERRECHT, FILM- UND FOTOAUFNAHMEN
Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, speziell, aber nicht abschließend zur Berichterstattung und zur Bewerbung aller der Veranstaltungen des Veranstalters sowie zu Sponsorenakquise. Die Darbietungen der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht und sind unter dessen Recht zu respektieren. Drohnen und sonstige fliegende Kameras sind auf dem Gelände unerwünscht. Bitte lasst sie zu Hause.
5. MITNAHME VON TIEREN
Die Mitnahme von Haustieren wird während des Festivals ausdrücklich nicht empfohlen. Die Menschenmengen und erhöhte Lautstärke sind eine Belastung für die Tiere.
6. WEITERVERKAUF VON TICKETS
Der Kauf von Tickets ist nur zum privaten Gebrauch gestattet. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist untersagt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für erworbene Tickets über Dritte, vornehmlich für deren Echtheit und Gültigkeit.
7. ROLLSTUHLFAHRER*INNEN
Unser Veranstaltungsgelände ist leider nicht ebenerdig und somit nicht barrierefrei.
8. FUNDSACHEN
Fundsachen könnt ihr während unserer Veranstaltung am Eingang abgeben. Solltet ihr nach dem regulären Festivalbetrieb selbst Sachen vermissen, wendet euch bitte an folgende E-Mail-Adresse, wir werden uns nach der Veranstaltung wieder bei euch melden: steinmocker@byberge.com
9. RAUCHEN
Auf Freiflächen ist das Rauchen gestattet, solange Zigarettenstummel in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
10. GETRÄNKE
Das Mitbringen von Getränken auf das Festivalgelände ist nicht gestattet. Es gibt ausreichend Verkaufsstände vor Ort.
11. FLUCHTWEGE
Unsere Fluchtwege, Rettungswege und Entfluchtungsbereiche sind gekennzeichnet, sämtliche Wege (dorthin) sind permanent freizuhalten.
12. VERHALTEN VOR DEM EINLASS
Wer schon auf dem Weg zum Eingang und vor dem Einlass unangenehm auffällt, geht das Risiko ein, dass der Einlass zum Gelände verwehrt wird.
13. CAMPING
Parken und campen (mit Zelt, Camper, Wohwagen u. ä.) ist auf der dafür vorgesehenen Fläche möglich. Bitte verlasst euren Campingbereich, wie ihr ihn vorgefunden habt. Benutzt bitte (Taschen-) Aschenbecher. Der Campingplatz ist keine Sperrmüllhalde: Bitte nehmt eure Zelte, Sofas, Matratzen, Verpackungen usw. wieder mit. Plastik, Zigarettenstummel und Konfetti haben in der Natur nichts zu suchen! Bitte achtet auch darauf, dass ihr sämtliche Heringe und sonstiges Metall, welches ihr im Boden versenkt habt, wieder entfernt und mitnehmt. Nehmt Rücksicht auf das Ruhebedürfnis eurer Mitmenschen. Die Campingarea soll ein Rückzugsort sein, Beschallungsanlagen und Generatoren sind deshalb untersagt.